Material
Trinkwasser - Schlauch
Nach der Trinkwasserverordnung 2003 dürfen für den mobilen Einsatz in einer öffentlichen Veranstaltung nur zugelassene Schläuche verwendet werden. Diese Schläuche müssen die entsprechende Zulassungen haben. Neben den technischen und herstellungsbedingten Unterschiede ist die Färbung des Schlauches sofort als Trinkwassergeeignet ersichtlich. Die Schlauchfarbe ist hellblau und hat die Zulassungsnummern aufgedruckt. Die Schläuche sind nach der Verwendung zu trocknen mit Stopfen oder Kappen verschlossen zu lagern und zu transportieren. Restwasser in Schläuchen und Armaturen neigt zu Verkeimung und Bildung von Biofilmen, die sich auch mit Desinfektionsmittel (!) u.U. nur schwer beseitigen lassen und zur Kontamination des Wassers führen können.Trinkwasser - Armaturen
Nach der Trinkwasserverordnung 2003 dürfen für den mobilen Einsatz in einer öffentlichen Veranstaltung nur zugelassene Kupplungen und Verbinder verwendet werden. Diese müssen eine Dichtung aufweisen die den Trinkwasserverordnung entspricht. Messing CW617N, DIN 17660 und 50930/6, Hochleistungs-Formdichtringen NBR-nahrungsmittelbeständig und für Trinkwasser. KTW-Zulassung nach D2 und Langzeitprüfergebnis DVGW W270. Nach einer Massnahmen müssen die Armaturen entleert und separat von anderen technischen Geräten gelagert werden. Eine Desinfektion der Armaturen und Dichtungen muss vor einer wiederinbetriebnahme erfolgen. (siehe TrinkwV 2003)Trinkwasser - Behälter
Nach der Trinkwasserverordnung 2003 dürfen für den mobilen Einsatz in einer öffentlichen Veranstaltung nur zugelassene Behälter verwendet werden. Diese müssen den Trinkwasserverordnung entsprechen. MUSS überprüft werden ob dieser Tank für die Trinkwasservorratspeicherung (max 1Tag) beim entsprechenden Gesundheitsamt erlaubt ist. Wir besitzen einen 1000liter Tank der Firma Schütz/Selters: ECOBULK LX Dieser Tank ist lebensmittelecht und Zertifiziert nach der U.S. Norm des FTATrinkwasser - Desinfektion von Tank und Schlauch
Basiswissen: Was wir schon immer über Trinkwasserhygiene wissen wollten! Es gibt eine sehr gute Beschreibung im Internet wie es zur Baktierenbildung und deren Beseitigung bei Trinkwassertanks und Trinkwasserschläuche zeigt. Somit sind wir informiert warum es so wichtig ist eine sehr gute Trinkwasserqualität zu erhalten. Dann ist die Trinkwasserverordung eine Schutz-Maßnahme gegen die Baktieren die unser LEBENSMITTEL Trinkwasser verunreinigen. Wir sollten uns von der Trinkwasserdesinfektion im Lager distanzieren. Wir haben dazu nicht die Notwendige Kenntisse !! Ok, diese Information wird von einer Firma die Mittel gegen diese Baktieren verkauft, trotzdem eine gute Broschüre: [Trinkwasserhygiene: http://www.certisil.de/de/basiswissen.html] Trinkwasser - Verordnung 2003 Kreis Simmern Kreisverwaltung des Rhein Hunsrück Kreises Merkblatt Installation und Betrieb von Trinkwasseranlagen auf Volksfesten, Messen und ähnlichen Veranstaltungen1. Grundsätzliches: Trinkwasser ist das wichtigste Lebensmittel ! Bei Veranstaltungen unter freiem Himmel erfolgt die Trinkwasserversorgung üblicherweise über Hydranten und mobile Schlauchleitungen. Durch Verwendung ungeeigneter Installationen bzw. Materialien oder durch unsachgemäße Betriebsweise kann es zum Eintrag und zur Vermehrung von Krankheitserregern in das Trinkwasser und somit zu einer Gesundheitsgefährdung der Veranstaltungsbesucher kommen. Die gesetzlichen Grundlagen und die anerkannten Regeln der Technik erhalten Vorgaben über die Art, den Umstand, die Verantwortlichkeiten und die technischen Möglichkeiten zur Umsetzung einer einwandfreien Trinkwasserversorgung. Hierunter fallen: * Die fachgerechte Erstellung der Anlage, * die Verwendung zugelassener Materialien, * ein ordnungsgemäßer Betrieb. 2. Gesetzliche Grundlagen: Die grundlegenden bundeseinheitlichen Rechtsvorschriften haben uneingeschränkte Gültigkeit auch für nicht ortfeste Lebensmittelbetriebe (z.B. Imbiss-Stände, Verkaufsautomaten, mobile Verkaufswagen usw.). Aus der Vielzahl der gesetzlichen und technischen Vorgaben werden hier die wichtigsten Grundlagen für Wasser für den menschlichen Gebrauch und Wasser für Lebensmittelbetriebe aufgeführt: * Die Trinkwasserverordnung * Das Infektionsschutzgesetz * Die Lebensmittelhygiene-Verordnung * Die AVB Wasser V * Die Technischen Regeln für Trinkwasserinstallationen DIN 1988, DIN 2000 Trinkwasser und Wasser für Betriebe, in denen Lebensmittel gewerbsmäßig hergestellt, behandelt oder in Verkehr gebracht werden, muss den mikrobiologischen und chemischen Qualitätskriterien der Trinkwasserverordnung entsprechen. Um dies zu gewährleisten, sind zur Sicherstellung der einwandfreien Trinkwasserqualität an allen Entnahmestellen und zur Vermeidung von Beeinträchtigungen des öffentlichen Versorgungsnetzes die unter Punkt 3 und 4 festgehaltenen hygienischen und technischen Bedingungen und Verhaltensregeln einzuhalten. 3. Technische Vorgaben zur Erstellung der Versorgungsanlage: Zum Anschluss an den Hydranten dürfen nur die vom örtlich zuständigen Versorgungsunternehmen zur Verfügung gestellten Standrohre eingesetzt werden. Die weiterführenden Anschlussteile wie Rohre / Schläuche / Armaturen sind so zu verlegen und abzusichern, dass keine schädlichen Einwirkungen auf die Trinkwasserqualität (durch Temperaturerhöhung, stagnierendes Wasser, Rücksaugen, Rückdrücken o.a.) an der Trinkwasserentnahmestelle entstehen können: * Zwischen dem öffentlichen Versorgungsnetz und der Anschlussleitung muss eine zugelassene funktionierende Absicherung (Rückflussverhinderer, Rohrtrenner oder dergleichen) eingebaut werden. Die Absicherung ist auf die sichere Funktion hin zu überprüfen (Inspektion, Wartung). * Mehrere Anschlussleitungen von einem Entnahmepunkt aus sind auf gleiche Weise wie vorher beschrieben abzusichern, um eine Beeinträchtigung der Trinkwasserentnahmestellen untereinander auszuschließen. * Es sind kurze und unmittelbare Verbindungen vom Standrohr bzw. Unterverteiler zum Benutzer herzustellen. * Die Leitungs- und Schlauch-Querschnitte sind möglichst klein zu wählen. * Die Anschlussleitung und die angeschlossenen Anlagenteile müssen für einen Druck von mindestens 10 bar ausgelegt sein. Die verwendeten Materialien (z.B. Schläuche, Rohre, Armaturen usw.) müssen für Trinkwasser bzw. Lebensmittel zugelassen und zertifiziert sein: * Schläuche sollten gem. KTW-Empfehlung des Umweltbundesamtes und gem. DVGW W 270 geprüft sein. (Prüfzeugnisse). DVGW W 270: Vermehrung von Mikroorganismen auf Materialien für den Trinkwasserbereich. KTW: Einfluss des Materials auf Geruch und Geschmack des Wassers, Chlorzehrung, Kunststoffabgabe. * Rohre und Armaturen müssen mit einer DIN / DVGW W 270 Registriernummer gekennzeichnet sein. Beschriftungsbeispiele: Bild:TrinkwV_2003.jpg 'Normale Garten- oder Druckschläuche sind für den Einsatz unzulässig !!' Schläuche und Anschlusskupplungen müssen unverwechselbar als Trinkwasserleitung gekennzeichnet sein, um eine Verwechslung mit der Abwasserleitung auszuschließen. Das Ablegen von Kupplungen, Armaturen und Verbindungsstücken auf dem Erdboden ist wegen der besonderen Verschmutzungsgefahr zu vermeiden (Auflagen schaffen). Bei Trinkwasserentnahme an den Verbrauchsstellen ist: * bei direktem Einfließen in z. B. Spülbecken ein Mindestabstand von 2 cm zwischen Wasseraustritt und höchstmöglichem Wasserstand einzuhalten * bei fest angeschlossenen Geräten oder Apparaten eine Einzelabsicherung (Rohrbelüfter und Rückflussverhinderer) vorzunehmen. Bei Missachtung dieser Vorgabe ist ein Rücksaugen in die Anschlussleitung und die gesundheitliche Gefährdung Dritter möglich. 4. Betrieb einer Versorqunqsanlage und Lagerung der Materialien: Der Betreiber / Benutzer einer Trinkwasseranschluss- und Entnahmestelle ist für den ordnungsgemäßen Betrieb nach den gesetzlichen und technischen Vorgaben verantwortlich und hat eigenständig auf den ordnungsgemäßen Betrieb zuachten und eventuelle Beeinträchtigungen umgehend zu beseitigen. Vor dem jeweiligen Gebrauch und nach einem längeren Stillstand ist die Trinkwasserleitung gründlich und kräftig (1-2 m/s Fließgeschwindigkeit) zu spülen (eventuell mit dafür zugelassenen und geeigneten Mitteln zu desinfizieren. Bei Fragen zu Desinfektionsmitteln wenden Sie sich an Ihren Wasserversorger). Schläuche, Anschlusskupplungen, Rohrleitungen, Armaturen usw. sind peinlichst sauber zu halten und dürfen nur zur Trinkwasserversorgung genutzt werden. Die Leitungen sind täglich zu kontrollieren. Nach der Demontage der Trinkwasserleitung sind die Einzelteile ordnungsgemäß zu spülen, eventuell zu desinfizieren, vollständig zu entleeren, mit Blindkupplungen oder Stopfen zu verschließen und hygienisch einwandfrei zu lagern, um Beeinträchtigungen im Hinblick auf den späteren Gebrauch auszuschließen. Im Rahmen der Novellierung der Trinkwasserverordnung werden seit dem 01.01.2003 kostenpflichtige behördliche Kontrollen mit stichprobenartigen Probenahmen durchgeführt. Hierbei sollten Sie die gültigen Prüfzeugnisse (DVGW W 270 und KTW) der von ihnen verwendeten Schläuche vor Ort bereithalten! Nichteinhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Installation und Betriebsweise der Wasserversorgungsanlage kann im Rahmen des Infektionsschutzgesetzes als Ordnungswidrigkeit bzw. Straftat geahndet werden. Für Rückfragen stehen wir Ihnen gern beratend zur Verfügung: Gesundheitsamt Simmern Frau Herrmann oder Frau Schug (06761) 82702 oder 82712 Rhein Hunsrück Wasser Herr Blum (06747) 126-19 oder ihr örtlicher Wasserversorger. Zu Fragen der Lebensmittelhygiene wenden Sie sich bitte telefonisch an: Kreisverwaltung des Rhein Hunsrück Kreises, Tierschutz u. Veterinärwesen in Simmern Herr Weber, (06761) 82-802 Zu Fragen der Beschaffung wenden Sie sich bitte an Ihren Einzelhandel, da der direkte Erwerb über die Hersteller nicht üblich ist. Auf eine Auflistung von Herstellern und Produkten müssen wir verzichten, da die Liste zum Einen unvollständig wäre und zum Anderen nicht aktuell sein kann (Ablauffristen der für die einzelnen Produkte vorhandenen Zertifikate).
Brennstoff Lampenöl / Petroleum
Lampenöle sind mit den Bezeichnungen Lampenöl, Duftlampenöl, Citronella, Mückenöl, Leuchtpetrol, Leuchtenöl usw. in den Regalen der Baumärkte und anderer Anbieter zu finden. Lampenöl ist dünnflüssig, jedoch nicht so dünnflüssig, wie hochreines Petroleum. Hinzu kommt, dass den Ölen zum Teil noch < 2 % Farb- und Riechstoffe zugesetzt werden. Sie lassen unsere Starklichtlampen rußen. Lampenöl kann durchaus in unsere Leuchten gekippt werden. Wenn wir allerdings Wert auf eine sauber brennende Leuchte legen, sollte nur das kristallklare Lampenöl getankt werden. Und mit dem Kristallklaren kommen wir im Preisvergleich mit hochreinem Petroleum finanziell nicht viel besser weg. Andere Lampenöle sind vielmehr geeignet für Gartenfackeln, Dochtlampen und Windlichter etc. Es ist ratsam das Petroleum in größere Gebinde zu besorgen, dann ist der Preis/liter günstiger. Petroleum in grösseren Gebinden (gibt´s beim Mineralölhändler in Kanistern mit 5,10,20 Litern) ist preisgünstiger als Lampenöl. Baumärkte führen die 1-liter bzw. 2-liter Lampen-Duftöl Kunststofflasche. Gesetzliche Reglementierungen Petroleum ist gesundheitsgefährdend (lungenschädigend). Lampenöle müssen mit Sicherheitshinweisen gekennzeichnet sein. Die Gefahr bei Lampenölen - insbesondere bei gefärbten oder parfümierten - liegt in der Möglichkeit des versehentlichen Verschluckens. Gerade Kinder können den Eindruck gewinnen, Fruchtsaft oder Limo in den Flaschen zu finden. Sie werden dadurch dazu verleitet, aus den oftmals offenen Flaschen zu trinken. Im Mittel kommt es in einem Jahr zu 700 Unfällen durch Verschlucken von Lampenöl, davon 5 mit tödlichem Ausgang (Lungenschädigung).Grundsätzlich gilt eins vorne weg:
durchbrochene (Gitter-) Kisten sind für Materialien die aufgrund Ihres Materials o.ä. schimmeln können.Dazu zählen Decken, Zelte, Planen, Schlafsäcke.--> Immer in Gitterkisten!!!
Materialzelt:
Die großen roten Gitterkisten sind für die Zelte bestimmt, die grauen für die Decken. (60cm x 40cm) Die Kisten für die Planen sind ebenfalls grau allerdings noch eine Nummer größer (80cm x 60cm) Die mittleren Gitterkisten in rot sind für Heringe (30cm x 40cm). Die Gas- und die Ölkiste sind auch in jeweils großen grauen Kisten (60cm x 40cm) Weiteres Material ist auch in grauen Kisten wie Hammer oder Sägen...GL-Zelt:
In grauen bzw. roten, geschlossenen ganz großen Kisten sind Verkleidungsmaterialien und Geländespielsachen (Federball, etc.) aufbewahrt. In grauen geschlossen Kisten (60cm x 40cm) wird Spielematerial etc aufbewahrt. Die Liederbücher sind in 3 grauen geschlossenen Kisten (60cm x 40cm) und die großen Liederbücher in einer Kiste die etwas höher ist. Die 6 kleinen blauen Kisten (30cm x 40cm) sind für privates Gruppenleitermaterial gedacht. Zwei GLs sollen sich eine Kisten teilen und diese werden dann im GL-Zelt deponiert. Dort kann alles private wie Foto, Zeitschriften o.ä. reingelegt werden. Damit soll erreicht werden, dass das ganze private GL-Material nicht in der Küche rumfliegt. --> Bitte nutzt diese Möglichkeit und legt eure privaten Sachen in euer Zelt oder in diese Kisten!Küchenzelt (Wolfram):
In roten halbhohen und hohen geschlossenen Kisten (60cm x 40cm) wird Küchenmaterial aufbewahrt. in den ganz kleinen roten Kisten ist das Besteck (mit Deckel: ACHTUNG Deckel hat Ecken zum einhaken!). graue Kisten für Becher und Tassen (30cm x 40cm). Bitte macht hier Deckel drauf da diese sonst einstauben! Verbands- und Medizinsachen sind in einer großen blauen Kiste (60cm x 40cm) und in einer kleinen Kiste (30cm x 40cm). Hier ist jeweils ein Kreuz angeklebt. Infomaterial über Kinder und andere wichtigen Dokumente werden in die zweite große blaue Kiste gelegt.System:
Das System funktioniert so, dass jeweils eine Kiste mit der gleichen Fläche oder zwei Kisten mit je der halben Fläche auf einer Kiste gestapelt werden können. Dazu darf die Kiste allerdings nur bis 1cm unter der Kante gefüllt sein (Stapelmaß). Zur Beschriftung: Es gibt gelbe Schilder mit vorgedruckten Beschriftungen für viele Sachen. Für Zelte allerdings nicht. Wenn ein Schild vollgeschrieben ist lässt sich das mit Spiritus wieder abwaschen. Bitte mit wasserunlöslichem Stift beschreiben. Wenn Zelte verpackt werden: Bitte den Zeltnamen und die Nummer dadraufschreiben, so wie eine Liste mit allen Mängeln die das Zelt hat (z.b. 2. Abspannöse nach rechts gerissen). Das ist sehr wichtig! Die Befestigung an den Kisten läuft so ab: Bitte mit (doppelseitigem) Klebenband an die schmale Seite der Kiste kleben. Vergewissert euch, dass die Schilder nicht mehr abfallen können (besonders bei den Zelten). Zur Not von innen in die Kiste reinlegen.